Vom 10. bis 17. Oktober 2017 fand die 7. Sonderkommission über das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 und das Kindesschutzübereinkommen von 1996 statt.
Der SSI nahm mit einer internationalen Delegation aus den USA, Deutschland und der Schweiz an diesem Anlass teil.
Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die Herausforderungen, die sich bei der Umsetzung dieser beiden Übereinkommen stellen. Hier einige Beispiele:
- Kindesentführungsübereinkommen:
> Um zu vermeiden, dass der Konflikt zwischen den Eltern nach einer Kindesentführung fortbesteht und gar eskaliert, müsste viel systematischer eine transnationale Familienmediation eingeleitet werden. Der SSI plädierte für einen konsequenten Einsatz dieser Methode und stellte ein Projekt für den Aufbau eines internationalen Netzwerkes von transnationalen Familienmediatorinnen und -mediatoren vor;
> Um zu verhindern, dass Eltern ihr Kind widerrechtlich in ein anderes Land verbringen, müsste der Rechtsweg hinsichtlich eines Umzuges mit dem Kind in ein anderes Land vereinfacht werden. Eine so genannte « Relocation » ist in vielen Ländern aber noch sehr schwer zu erreichen, weshalb der SSI vor der Sonderkommission für die Förderung dieses Verfahrens plädierte;
> In manchen Ländern, auch in der Schweiz, werden die Ausnahmen bezüglich der Rückkehr eines Kindes in das Land, wo es seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, sehr restriktiv gehandhabt. Der SSI plädierte vor der Sonderkommission dafür, dass in jeder individuellen Situation dem Interesse und der Sicherheit des Kindes oberste Priorität eingeräumt werden muss.
- Kindesschutzübereinkommen:
Die Sonderkommission debattierte über die Wichtigkeit, die im Übereinkommen definierten Schutzmassnahmen auch unbegleiteten Minderjährigen (MNA) zukommen zu lassen. Leider konnte diesbezüglich noch kein Konsens gefunden werden.
Anlässlich dieser Veranstaltung tauschte der SSI mit Richtern, Experten, zentralen Behörden und Mitgliedern des Ständigen Büros der Haager Konferenz aus. Unsere Organisation wird ihr Plädoyer für eine Reform der Anwendung besonders des Kindesentführungsübereinkommens weiterführen, um dadurch zu erreichen, dass die Suche nach einer gütlichen Einigung künftig einem formellen Rechtsverfahren, das den Erwartungen der betroffenen Kinder und Familien oft nur ungenügend entspricht, bevorzugt wird.