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Die Dublin-III-Verordnung ist eine 2013 in Kraft getretene Regelung der Europäischen Union, die festlegt, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Jedes Jahr werden mehrere tausend Personen nach einem strengen Verfahren von einem europäischen Land in ein anderes überstellt. Vorbereitung und soziale Betreuung bleiben dabei oft auf der Strecke. Die Kontinuität der Betreuung im Zielland ist oft nicht gewährleistet.
Seit 2015 arbeitet der SSI Schweiz mit dem Kanton Waadt zusammen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen nach ihrer Ankunft Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen haben. Vor der Ausreise werden die Betroffenen mit allen notwendigen Informationen versorgt.
450
Personen haben seit Beginn des Projekts zuverlässige Informationen erhalten
100
begleitete Rückführung seit Beginn des Projekts
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